Ihre Privatsphäre ist uns wichtig
Wir, die G2-Elektrotechnik GmbH, nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Diese Datenschutzerklärung informiert Sie darüber, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen, wenn Sie unsere Website besuchen oder unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
G2-Elektrotechnik GmbH
Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Angebote, Beratungen und Reparaturen, gelten die nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
Gem. §33 BDSG weisen wir darauf hin, dass Daten unserer Auftraggeber von uns EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung erforderlich ist.
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
Zum Angebot des Werkunternehmers gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen sind nur annähernd als maß- und gewichtsgenau anzusehen. An allen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor.
Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern auf die Verbindlichkeit im Angebot nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Die vom Auftraggeber unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot, das wir innerhalb von zwei Wochen annehmen können.
Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Unsere Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Fahrzeit wird als Arbeitszeit abgerechnet mit Berechnungsgrundlage Strecke zwischen Betriebssitz und Kundenadresse.
Lieferfristen und Termine gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Bei nicht als fest bezeichneten Terminen kann der Auftraggeber zwei Wochen nach Ablauf eine Nachfrist setzen.
Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung übergeben wurde. Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, Lagerkosten von 1% der Bruttoauftragssumme monatlich zu berechnen.
Zahlungen haben sofort nach Rechnungsstellung netto zu erfolgen. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen berechnen wir Zinsen von mindestens 5%-Punkten über dem SRF-Satz der EZB.
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen. Der Auftraggeber ist nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zur Weiterveräußerung berechtigt.
Nach Durchführung der Arbeiten führen wir eine Abnahme durch. Die Arbeit gilt als abgenommen, wenn sie den Abnahmetest erfolgreich bestanden hat oder in Gebrauch genommen wurde.
Kaufleute müssen gelieferte Waren unverzüglich prüfen. Die Rügefrist beträgt 8 Tage. Die Verjährungsfrist beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre, bei Unternehmern ein Jahr.
Bei berechtigter Mängelrüge beheben wir die Mängel durch Nacherfüllung nach unserer Wahl. Für üblichen Verschleiß ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist für Arbeitsleistungen und Reparaturen beträgt 1 Jahr. Für Bauleistungen gilt die VOB/B.
Wir haften bei Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit sowie bei grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
Uns steht ein Pfandrecht an in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Wird der Gegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, berechnen wir Lagergeld.
Wir haften auf Schadensersatz nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur bis zu 5% des Kaufpreises.
Bei Fertigung nach Auftraggeber-Anweisungen übernehmen wir keine Gewähr für Funktionstauglichkeit, soweit Mängel auf den Anweisungen beruhen. Der Auftraggeber gewährleistet, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Informationen gelten nicht als vertraulich, es sei denn die Vertraulichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart oder offenkundig.
Erfüllungsort für Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei Leistungen der Sitz des Auftraggebers. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist nach unserer Wahl unser Sitz oder der Sitz des Auftraggebers.